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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §33 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/10/0206 E 8. August 1996 RS 4 (hier ohne den Klammerausdruck)Stammrechtssatz
Dem Freistempelaufdruck kommt weder die Wirkung zu, den Postlauf in Gang zu setzen, noch - insbesondere angesichts einer gegenteiligen amtlichen Beurkundung (hier: das Datum des Freistempelaufdrucks lag vier Tage vor dem Datum des Poststempels) - ein Beweiswert in der Richtung, daß das Schriftstück an dem im Freistempelaufdruck bezeichneten Tag von der Post in Behandlung genommen worden wäre.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009150133.X03Im RIS seit
31.01.2012Zuletzt aktualisiert am
08.05.2012