RS Vwgh 2011/12/22 2009/07/0198

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Veröffentlicht am 22.12.2011
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
80/05 Pflanzenschutz Schädlingsbekämpfung

Norm

AVG §56;
PMG 1997 §2 Abs10 idF 2007/I/055;
PMG 1997 §3;
PMG 1997 §34 Abs1 Z1 lita idF 2007/I/055;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus § 2 Abs 10 PMG 1997 ergibt sich, dass selbst die Lagerung bloß zum Zweck der Entsorgung eine Form des "Inverkehrbringens" darstellt und nicht ohne aufrechte Zulassung stattfinden darf (vgl. Materialien zur Änderung des PMG 1997 durch die Novelle BGBl. I Nr. 55/2007, XXIII. GP, 37 der Beilagen, Seite 22f). Demnach stellt auch das Lagern von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung abgelaufen ist, zum Zweck der Entsorgung im Zeitpunkt der Kontrolle ein "Inverkehrbringen" nach § 2 Abs. 10 PMG 1997 dar, welches nach § 3 PMG 1997 wiederum eine aufrechte Zulassung voraussetzt, widrigenfalls die Sanktion einer Verwaltungsstrafe droht.Aus Paragraph 2, Absatz 10, PMG 1997 ergibt sich, dass selbst die Lagerung bloß zum Zweck der Entsorgung eine Form des "Inverkehrbringens" darstellt und nicht ohne aufrechte Zulassung stattfinden darf vergleiche Materialien zur Änderung des PMG 1997 durch die Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2007,, römisch 23 . GP, 37 der Beilagen, Seite 22f). Demnach stellt auch das Lagern von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung abgelaufen ist, zum Zweck der Entsorgung im Zeitpunkt der Kontrolle ein "Inverkehrbringen" nach Paragraph 2, Absatz 10, PMG 1997 dar, welches nach Paragraph 3, PMG 1997 wiederum eine aufrechte Zulassung voraussetzt, widrigenfalls die Sanktion einer Verwaltungsstrafe droht.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009070198.X01

Im RIS seit

30.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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