RS Vwgh 2011/12/22 2009/07/0068

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Veröffentlicht am 22.12.2011
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Index

L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Vorarlberg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §1047;
FlVfGG §17 Abs2;
FlVfLG Vlbg 1979 §33 Abs8;
  1. ABGB § 1047 heute
  2. ABGB § 1047 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Die Zeit der Übergabe des Kaufgegenstandes richtet sich nach der Parteienvereinbarung. Gegen die Rechtswirksamkeit einer Vereinbarung, dass die Sache erst im Todesfall des Verkäufers zu übergeben ist, besteht auf Grund der im ABGB herrschenden Vertragsfreiheit kein Bedenken (Hinweis OGH Urteil 25. Mai 1994, 7 Ob 514/94).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009070068.X01

Im RIS seit

23.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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