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L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §1047;Rechtssatz
Die Zeit der Übergabe des Kaufgegenstandes richtet sich nach der Parteienvereinbarung. Gegen die Rechtswirksamkeit einer Vereinbarung, dass die Sache erst im Todesfall des Verkäufers zu übergeben ist, besteht auf Grund der im ABGB herrschenden Vertragsfreiheit kein Bedenken (Hinweis OGH Urteil 25. Mai 1994, 7 Ob 514/94).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009070068.X01Im RIS seit
23.01.2012Zuletzt aktualisiert am
31.01.2012