RS Vwgh 2011/12/22 2008/15/0164

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Veröffentlicht am 22.12.2011
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Das Ergebnis einer Schätzung unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle dahingehend, ob es aufgrund schlüssiger Erwägungen der Behörde zustande gekommen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. November 1997, 93/14/0159).Das Ergebnis einer Schätzung unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle dahingehend, ob es aufgrund schlüssiger Erwägungen der Behörde zustande gekommen ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 25. November 1997, 93/14/0159).

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008150164.X04

Im RIS seit

26.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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