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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §26 Z4Rechtssatz
Eine Dienstreise iSd § 26 Z 4 EstG 1988 liegt bereits vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag seines Arbeitgebers seinen Dienstort - als solchen bezeichnet das Gesetz sodann demonstrativ ein Büro, eine Betriebsstätte, ein Werksgelände, ein Lager - zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt. Die Zurücklegung einer bestimmten Mindestentfernung verlangt das Gesetz nicht (vgl. Doralt, EStG7, § 26 Tz. 33 und 34).Eine Dienstreise iSd Paragraph 26, Ziffer 4, EstG 1988 liegt bereits vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag seines Arbeitgebers seinen Dienstort - als solchen bezeichnet das Gesetz sodann demonstrativ ein Büro, eine Betriebsstätte, ein Werksgelände, ein Lager - zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt. Die Zurücklegung einer bestimmten Mindestentfernung verlangt das Gesetz nicht vergleiche Doralt, EStG7, Paragraph 26, Tz. 33 und 34).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008150164.X02Im RIS seit
26.03.2021Zuletzt aktualisiert am
26.03.2021