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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Die Verlegung des Familienwohnsitzes durch Wegzug der Ehefrau an einen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Ort, um dort neu erworbenen Grundbesitz zu betreuen und der in Österreich geborenen Tochter einen Schulbesuch im Ausland zu ermöglichen, steht der Annahme einer beruflichen Veranlassung der Führung eines doppelten Hausstandes entgegen (vgl. in diesem Sinne auch das hg. Erkenntnis vom 28. März 2000, 96/14/0177).Die Verlegung des Familienwohnsitzes durch Wegzug der Ehefrau an einen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Ort, um dort neu erworbenen Grundbesitz zu betreuen und der in Österreich geborenen Tochter einen Schulbesuch im Ausland zu ermöglichen, steht der Annahme einer beruflichen Veranlassung der Führung eines doppelten Hausstandes entgegen vergleiche in diesem Sinne auch das hg. Erkenntnis vom 28. März 2000, 96/14/0177).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008150157.X02Im RIS seit
31.01.2012Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015