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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
MRK Art6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/06/0132 E 15. September 2009 RS 2Stammrechtssatz
Fragen der Gewährung von Vergünstigungen während des Strafvollzuges (wie hier die angestrebte vorübergehende Überstellung in eine andere JA) fallen nicht in den Anwendungsbereich des Art. 6 EMRK (siehe dazu den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2009, B 443/08-17, in einer Angelegenheit des Strafvollzuges, wiedergegeben im hg. Beschluss vom 31. März 2009, Zl. 2009/06/0036).Fragen der Gewährung von Vergünstigungen während des Strafvollzuges (wie hier die angestrebte vorübergehende Überstellung in eine andere JA) fallen nicht in den Anwendungsbereich des Artikel 6, EMRK (siehe dazu den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2009, B 443/08-17, in einer Angelegenheit des Strafvollzuges, wiedergegeben im hg. Beschluss vom 31. März 2009, Zl. 2009/06/0036).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010060095.X01Im RIS seit
08.02.2012Zuletzt aktualisiert am
07.03.2012