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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Macht die Partei geltend, sie sei in ihrer Stellungnahme in der sie Äußerungen eines Sachverständigen wiedergegeben habe, dem eingeholten Gutachten auf gleicher fachlicher Ebene entgegengetreten, ist ihr zu erwidern, dass die bloße Wiedergabe von Äußerungen eines Sachverständigen kein diesem zuzurechnendes Gutachten auf gleicher fachlicher Ebene darstellt.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Parteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010060071.X01Im RIS seit
08.02.2012Zuletzt aktualisiert am
07.03.2012