RS Vwgh 2012/1/18 2011/08/0060

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Veröffentlicht am 18.01.2012
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1 idF 2007/I/104;
AlVG 1977 §12 Abs3 litb;
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
AlVG 1977 §24 Abs1;
AVG §66 Abs4;
GSVG 1978 §4 Abs1 Z7;

Rechtssatz

Es kann zwar rückwirkend kein Arbeitslosengeld beantragt werden, wenn es aber bezogen wurde, dann ist auch die rückwirkende Ausnahme von der Pflichtversicherung nach dem GSVG beachtlich, weil rechtliche Umstände - im Gegensatz zu faktischen Umständen - grundsätzlich auch auf frühere Zeiträume zurückwirken können, wenn dies der Gesetzgeber für diese Umstände ausdrücklich anordnet und der Zweck jenes Gesetzes, auf welches sich diese Rückwirkung auswirkt, nicht dagegen spricht (Hinweis: E 21. April 1998, 97/08/0541). Die Berufungsbehörde hätte daher die im Berufungsverfahren der Arbeitslosen, das die Einstellung der Notstandshilfe betrifft, eingetretene Änderung der Sachlage (eine rückwirkende Ausnahme der Arbeitslosen von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach § 4 Abs. 1 Z. 7 GSVG) zu berücksichtigen gehabt (Hinweis: E VS 4. Mai 1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977).Es kann zwar rückwirkend kein Arbeitslosengeld beantragt werden, wenn es aber bezogen wurde, dann ist auch die rückwirkende Ausnahme von der Pflichtversicherung nach dem GSVG beachtlich, weil rechtliche Umstände - im Gegensatz zu faktischen Umständen - grundsätzlich auch auf frühere Zeiträume zurückwirken können, wenn dies der Gesetzgeber für diese Umstände ausdrücklich anordnet und der Zweck jenes Gesetzes, auf welches sich diese Rückwirkung auswirkt, nicht dagegen spricht (Hinweis: E 21. April 1998, 97/08/0541). Die Berufungsbehörde hätte daher die im Berufungsverfahren der Arbeitslosen, das die Einstellung der Notstandshilfe betrifft, eingetretene Änderung der Sachlage (eine rückwirkende Ausnahme der Arbeitslosen von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 7, GSVG) zu berücksichtigen gehabt (Hinweis: E VS 4. Mai 1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011080060.X01

Im RIS seit

29.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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