Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es entspricht dem Prinzip der Verfahrensökonomie, von einer neuerlichen Aufnahme bereits erhobener Beweise - hier der bereits von Unterbehörden durchgeführten Zeugeneinvernahmen - abzusehen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung RechtsmittelverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008080267.X01Im RIS seit
02.03.2012Zuletzt aktualisiert am
27.09.2012