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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Der Beitragsbemessung ist das Entgelt im Sinne des § 49 ASVG, auf das ein Dienstnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses Anspruch hat oder das er darüber hinaus auf Grund des Dienstverhältnisses erhält, zu Grunde zu legen; ob die Entgeltzahlung beim Dienstgeber zu steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen (wie z.B. als Betriebsausgabe) führt, ist dafür unerheblich.Der Beitragsbemessung ist das Entgelt im Sinne des Paragraph 49, ASVG, auf das ein Dienstnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses Anspruch hat oder das er darüber hinaus auf Grund des Dienstverhältnisses erhält, zu Grunde zu legen; ob die Entgeltzahlung beim Dienstgeber zu steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen (wie z.B. als Betriebsausgabe) führt, ist dafür unerheblich.
Schlagworte
Entgelt Begriff Steuerrechtliche BehandlungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008080248.X01Im RIS seit
29.02.2012Zuletzt aktualisiert am
31.05.2012