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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
ASVG §293 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/22/0632 E 18. März 2010 RS 3Stammrechtssatz
In einem - nicht der Konstellation im E vom 3. April 2009, 2008/22/0711 (ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Ehepaar) entsprechenden - Nachzugsfall ist das Einkommen des Zusammenführenden dann für ihn selbst und den Angehörigen als ausreichend iSd § 11 Abs. 5 NAG 2005 anzusehen, wenn Unterhaltsmittel in Höhe des doppelten Ausgleichszulagenrichtsatzes für beide zur Verfügung stehen (Hinweis E vom 17. Dezember 2009, 2009/22/0231).In einem - nicht der Konstellation im E vom 3. April 2009, 2008/22/0711 (ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Ehepaar) entsprechenden - Nachzugsfall ist das Einkommen des Zusammenführenden dann für ihn selbst und den Angehörigen als ausreichend iSd Paragraph 11, Absatz 5, NAG 2005 anzusehen, wenn Unterhaltsmittel in Höhe des doppelten Ausgleichszulagenrichtsatzes für beide zur Verfügung stehen (Hinweis E vom 17. Dezember 2009, 2009/22/0231).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009220137.X01Im RIS seit
15.03.2012Zuletzt aktualisiert am
16.03.2012