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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Die Ermessensübung ist bei Aufhebung der Zulassung gemäß § 44 Abs. 2 lit. a KFG 1967 wegen wiederholter Nichtbefolgung der Aufforderung, ein Fahrzeug zur Überprüfung vorzuführen, dann unbedenklich, wenn begründete Bedenken iSd § 56 Abs. 1 KFG 1967 bestehen. Dies setzt aber voraus, dass die Bedenken ihre Grundlage in - konkreten - Umständen haben, die auf das Fehlen eines verkehrs- und betriebssicheren Zustandes (Z. 1 leg. cit.), übermäßige Emissionen (Z. 2 leg. cit.) oder das Fehlen eines vorschriftsmäßigen Zustandes (Z. 3 leg. cit.) hindeuten (Hinweis E vom 17. November 1992, 92/11/0182). Konkrete Umstände dieser Art hat die Behörde im vorliegenden Fall nicht dargelegt, sondern lediglich auf den "optisch desolaten Zustand" des Fahrzeuges hingewiesen. Allein daraus lässt sich noch nicht entnehmen, ob bzw. welche Art von Bedenken iSd § 56 Abs. 1 KFG 1967 vorliegen.Die Ermessensübung ist bei Aufhebung der Zulassung gemäß Paragraph 44, Absatz 2, Litera a, KFG 1967 wegen wiederholter Nichtbefolgung der Aufforderung, ein Fahrzeug zur Überprüfung vorzuführen, dann unbedenklich, wenn begründete Bedenken iSd Paragraph 56, Absatz eins, KFG 1967 bestehen. Dies setzt aber voraus, dass die Bedenken ihre Grundlage in - konkreten - Umständen haben, die auf das Fehlen eines verkehrs- und betriebssicheren Zustandes (Ziffer eins, leg. cit.), übermäßige Emissionen (Ziffer 2, leg. cit.) oder das Fehlen eines vorschriftsmäßigen Zustandes (Ziffer 3, leg. cit.) hindeuten (Hinweis E vom 17. November 1992, 92/11/0182). Konkrete Umstände dieser Art hat die Behörde im vorliegenden Fall nicht dargelegt, sondern lediglich auf den "optisch desolaten Zustand" des Fahrzeuges hingewiesen. Allein daraus lässt sich noch nicht entnehmen, ob bzw. welche Art von Bedenken iSd Paragraph 56, Absatz eins, KFG 1967 vorliegen.
Schlagworte
Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012110007.X02Im RIS seit
27.02.2012Zuletzt aktualisiert am
15.03.2012