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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Behörde wies den Antrag auf Feststellung, dass das zivilrechtliche "Ausfallsprinzip" auf das Dienstverhältnis des Beamten zur Anwendung zu bringen ist, ab. Die strittige Rechtsfrage, ob ein "zivilrechtliches Prinzip" für das Dienstverhältnis des Beamten maßgeblich ist, ist im Rahmen eines eigenen gesetzlich vorgezeichneten Verwaltungsverfahrens, nämlich eines besoldungsrechtlichen Streits, zu beantworten, womit sich der Bescheid als inhaltlich rechtswidrig erweist.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011120038.X02Im RIS seit
27.02.2012Zuletzt aktualisiert am
14.03.2012