RS Vwgh 2012/1/26 2012/16/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.2012
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

BAO §26 Abs2;
FamLAG 1967 §5 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/16/0133 E 24. Juni 2010 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage des ständigen Aufenthaltes iSd § 5 Abs. 3 FLAG ist nicht nach den subjektiven Gesichtspunkten, sondern nach dem objektiven Kriterium der grundsätzlichen körperlichen Anwesenheit zu beantworten (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 21. September 2009, 2009/16/0178). Ein nicht nur vorübergehendes Verweilen liegt vor, wenn sich der Aufenthalt über einen längeren Zeitraum erstreckt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. November 2007, 2007/15/0155).Die Frage des ständigen Aufenthaltes iSd Paragraph 5, Absatz 3, FLAG ist nicht nach den subjektiven Gesichtspunkten, sondern nach dem objektiven Kriterium der grundsätzlichen körperlichen Anwesenheit zu beantworten vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 21. September 2009, 2009/16/0178). Ein nicht nur vorübergehendes Verweilen liegt vor, wenn sich der Aufenthalt über einen längeren Zeitraum erstreckt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 28. November 2007, 2007/15/0155).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2012160008.X03

Im RIS seit

05.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten