RS Vwgh 2012/1/26 2011/09/0181

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Veröffentlicht am 26.01.2012
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Grundsätzlich ist jeder Beamte verpflichtet, die seinen dienstlichen Bereich betreffenden Normen, worunter auch Weisungen wie Dienstanweisungen und Dienstaufträge gehören, zu kennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011090181.X05

Im RIS seit

27.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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