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E6JNorm
62008CJ0578 Chakroun VORAB;Rechtssatz
Im Verfahren betreffend Aufenthaltstitel ist die Behörde verpflichtet eine einzelfallbezogene Beurteilung auch bei Unterschreitung der maßgeblichen Richtsätze vorzunehmen (vgl. E 21. Dezember 2010, 2009/21/0002). Die Unterschreitung eines vorgegebenen Mindesteinkommens darf nicht jedenfalls, ohne eine konkrete Prüfung der Situation des einzelnen Antragstellers, die Ablehnung der Familienzusammenführung zur Folge haben (vgl. Urteil EuGH 4. März 2010, C-578/08 "Chakroun").Im Verfahren betreffend Aufenthaltstitel ist die Behörde verpflichtet eine einzelfallbezogene Beurteilung auch bei Unterschreitung der maßgeblichen Richtsätze vorzunehmen vergleiche E 21. Dezember 2010, 2009/21/0002). Die Unterschreitung eines vorgegebenen Mindesteinkommens darf nicht jedenfalls, ohne eine konkrete Prüfung der Situation des einzelnen Antragstellers, die Ablehnung der Familienzusammenführung zur Folge haben vergleiche Urteil EuGH 4. März 2010, C-578/08 "Chakroun").
Gerichtsentscheidung
EuGH 62008CJ0578 Chakroun VORABSchlagworte
Begründung Begründungsmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010210346.X04Im RIS seit
15.03.2012Zuletzt aktualisiert am
25.04.2018