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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2010/07/0124 E 26. Jänner 2012Rechtssatz
In einem Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 122 WRG 1959 hat der Fischereiberechtigte keine Parteistellung.In einem Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach Paragraph 122, WRG 1959 hat der Fischereiberechtigte keine Parteistellung.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010070123.X04Im RIS seit
16.02.2012Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015