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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §552;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0166 E 18. März 1994 VwSlg 14019 A/1994 RS 4Stammrechtssatz
Unter Absonderung sind alle wie immer gearteten rechtlichen Lösungen der bisherigen Bindung der Anteilsrechte von einer Stammsitzliegenschaft zu verstehen. Darunter fallen sowohl Rechtsgeschäfte unter Lebenden als auch letztwilligte Verfügungen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009070149.X01Im RIS seit
27.02.2012Zuletzt aktualisiert am
07.03.2012