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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2 Z1;Rechtssatz
Es liegt auf der Hand anzunehmen, dass der Zulassungsbesitzer eines PKW's, der vor dessen eigenem Haus mit warmem Motor und heißem Auspuff abgestellt ist, während sich der Genannte zu Hause befindet, als Lenker dieses Fahrzeug betrachtet werden kann.
Schlagworte
Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011020006.X02Im RIS seit
29.02.2012Zuletzt aktualisiert am
22.01.2013