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L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/03/0314 E 28. Februar 1996 RS 1Stammrechtssatz
Unter den Kompetenztatbestand des Art 10 Abs 1 Z 9 B-VG fällt auch das baubehördliche Verfahren hinsichtlich der Eisenbahnanlagen, woraus gefolgert werden kann, daß für Eisenbahnanlagen eine gesonderte Baubewilligung (nach Landesgesetzen) nicht in Betracht kommt (Hinweis E 30.5.1995, 94/05/0053).Unter den Kompetenztatbestand des Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 9, B-VG fällt auch das baubehördliche Verfahren hinsichtlich der Eisenbahnanlagen, woraus gefolgert werden kann, daß für Eisenbahnanlagen eine gesonderte Baubewilligung (nach Landesgesetzen) nicht in Betracht kommt (Hinweis E 30.5.1995, 94/05/0053).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009050137.X03Im RIS seit
28.02.2012Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013