RS Vwgh 2012/2/2 2009/04/0235

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.2012
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §52;
MinroG 1999 §116 Abs3 Z3;
MinroG 1999 §116 Abs8;
  1. AVG § 52 heute
  2. AVG § 52 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025
  3. AVG § 52 gültig von 01.01.2002 bis 27.11.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  4. AVG § 52 gültig von 01.07.1998 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  5. AVG § 52 gültig von 01.07.1998 bis 30.06.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  6. AVG § 52 gültig von 01.07.1995 bis 30.06.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  7. AVG § 52 gültig von 01.02.1991 bis 30.06.1995

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/04/0236

Rechtssatz

Wenn der Nachbar rügt, die Behörde hätte Messungen der von der Betriebsanlage ausgehenden Immissionen vornehmen müssen, ist er darauf hinzuweisen, dass eine solche schon deshalb nicht möglich ist, da vor der Genehmigung des Gewinnungsbetriebsplanes gemäß § 116 Abs. 8 MinroG 1999 nicht mit dem Gewinn der mineralischen Rohstoffe begonnen werden darf und daher eine Messung der entsprechenden Emissionen vor Genehmigung schon aus diesem Grund nicht möglich ist. Im Übrigen ist auf die zur GewO 1994 ergangene hg. Rechtsprechung hinzuweisen, wonach die Wahl der Messpunkte in den fachlichen Verantwortungsbereich des Sachverständigen fällt (Hinweis E vom 24. Mai 2006, 2003/04/0159, mwN).Wenn der Nachbar rügt, die Behörde hätte Messungen der von der Betriebsanlage ausgehenden Immissionen vornehmen müssen, ist er darauf hinzuweisen, dass eine solche schon deshalb nicht möglich ist, da vor der Genehmigung des Gewinnungsbetriebsplanes gemäß Paragraph 116, Absatz 8, MinroG 1999 nicht mit dem Gewinn der mineralischen Rohstoffe begonnen werden darf und daher eine Messung der entsprechenden Emissionen vor Genehmigung schon aus diesem Grund nicht möglich ist. Im Übrigen ist auf die zur GewO 1994 ergangene hg. Rechtsprechung hinzuweisen, wonach die Wahl der Messpunkte in den fachlichen Verantwortungsbereich des Sachverständigen fällt (Hinweis E vom 24. Mai 2006, 2003/04/0159, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009040235.X06

Im RIS seit

13.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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