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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/04/0236Rechtssatz
Wenn der Nachbar rügt, die Behörde hätte Messungen der von der Betriebsanlage ausgehenden Immissionen vornehmen müssen, ist er darauf hinzuweisen, dass eine solche schon deshalb nicht möglich ist, da vor der Genehmigung des Gewinnungsbetriebsplanes gemäß § 116 Abs. 8 MinroG 1999 nicht mit dem Gewinn der mineralischen Rohstoffe begonnen werden darf und daher eine Messung der entsprechenden Emissionen vor Genehmigung schon aus diesem Grund nicht möglich ist. Im Übrigen ist auf die zur GewO 1994 ergangene hg. Rechtsprechung hinzuweisen, wonach die Wahl der Messpunkte in den fachlichen Verantwortungsbereich des Sachverständigen fällt (Hinweis E vom 24. Mai 2006, 2003/04/0159, mwN).Wenn der Nachbar rügt, die Behörde hätte Messungen der von der Betriebsanlage ausgehenden Immissionen vornehmen müssen, ist er darauf hinzuweisen, dass eine solche schon deshalb nicht möglich ist, da vor der Genehmigung des Gewinnungsbetriebsplanes gemäß Paragraph 116, Absatz 8, MinroG 1999 nicht mit dem Gewinn der mineralischen Rohstoffe begonnen werden darf und daher eine Messung der entsprechenden Emissionen vor Genehmigung schon aus diesem Grund nicht möglich ist. Im Übrigen ist auf die zur GewO 1994 ergangene hg. Rechtsprechung hinzuweisen, wonach die Wahl der Messpunkte in den fachlichen Verantwortungsbereich des Sachverständigen fällt (Hinweis E vom 24. Mai 2006, 2003/04/0159, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009040235.X06Im RIS seit
13.03.2012Zuletzt aktualisiert am
23.04.2019