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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §14 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1726/76 B 7. September 1976 RS 1Stammrechtssatz
Mit der Gefährdung des Unterhaltes kann ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf § 14 Abs 1 VStG 1950 nicht begründet werden.Mit der Gefährdung des Unterhaltes kann ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf Paragraph 14, Absatz eins, VStG 1950 nicht begründet werden.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:AW2011020081.A01Im RIS seit
04.07.2012Zuletzt aktualisiert am
05.07.2012