RS Vwgh 2012/2/20 AW 2012/06/0001

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Veröffentlicht am 20.02.2012
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art119a Abs5;
VwGG §30 Abs2;
  1. B-VG Art. 119a heute
  2. B-VG Art. 119a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  3. B-VG Art. 119a gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  4. B-VG Art. 119a gültig von 01.01.1985 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 490/1984
  5. B-VG Art. 119a gültig von 21.07.1962 bis 31.12.1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 205/1962
  1. VwGG § 30 heute
  2. VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013
  4. VwGG § 30 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 30 gültig von 01.08.2004 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2004
  6. VwGG § 30 gültig von 05.01.1985 bis 31.07.2004

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Versagung eines Bauvorhabens - Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung gegen den Berufungsbescheid, mit welchem dem Beschwerdeführer die Baubewilligung für die Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes mit Wohnbereich versagt wurde, ab. Der angefochtene Bescheid ist weder unmittelbar vollziehbar, noch wurde eine Berechtigung eingeräumt, weshalb die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht in Betracht kommt (vgl Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, 267).Nichtstattgebung - Versagung eines Bauvorhabens - Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung gegen den Berufungsbescheid, mit welchem dem Beschwerdeführer die Baubewilligung für die Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes mit Wohnbereich versagt wurde, ab. Der angefochtene Bescheid ist weder unmittelbar vollziehbar, noch wurde eine Berechtigung eingeräumt, weshalb die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht in Betracht kommt vergleiche Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, 267).

Schlagworte

Nichtvollstreckbare Bescheide Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Entscheidung über den Anspruch Besondere Rechtsgebiete Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:AW2012060001.A01

Im RIS seit

04.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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