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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Das in Ausführung des Beschwerdepunktes als verletzt geltend gemachte Recht, dass eine (Administrativ-)Beschwerde nicht unbegründet abgewiesen wird, stellt kein als Beschwerdepunkt taugliches subjektives Recht dar (vgl. etwa den hg. Beschluss vom 29. September 2011, Zl. 2011/16/0098 bis 0100, mwN).Das in Ausführung des Beschwerdepunktes als verletzt geltend gemachte Recht, dass eine (Administrativ-)Beschwerde nicht unbegründet abgewiesen wird, stellt kein als Beschwerdepunkt taugliches subjektives Recht dar vergleiche etwa den hg. Beschluss vom 29. September 2011, Zl. 2011/16/0098 bis 0100, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012160031.X01Im RIS seit
22.03.2012Zuletzt aktualisiert am
04.07.2012