RS Vwgh 2012/2/23 2010/07/0084

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Veröffentlicht am 23.02.2012
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Grundsätzlich kann die Heranziehung eines fremden Gutes in jenen Fällen nicht als erforderlich angesehen werden, in denen das eigene Gut ohne unverhältnismäßigen Kostenaufwand den angestrebten Zweck erfüllen kann (vgl. E 29. April 1954, 3055/52).Grundsätzlich kann die Heranziehung eines fremden Gutes in jenen Fällen nicht als erforderlich angesehen werden, in denen das eigene Gut ohne unverhältnismäßigen Kostenaufwand den angestrebten Zweck erfüllen kann vergleiche E 29. April 1954, 3055/52).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010070084.X04

Im RIS seit

27.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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