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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §63;Rechtssatz
Grundsätzlich kann die Heranziehung eines fremden Gutes in jenen Fällen nicht als erforderlich angesehen werden, in denen das eigene Gut ohne unverhältnismäßigen Kostenaufwand den angestrebten Zweck erfüllen kann (vgl. E 29. April 1954, 3055/52).Grundsätzlich kann die Heranziehung eines fremden Gutes in jenen Fällen nicht als erforderlich angesehen werden, in denen das eigene Gut ohne unverhältnismäßigen Kostenaufwand den angestrebten Zweck erfüllen kann vergleiche E 29. April 1954, 3055/52).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010070084.X04Im RIS seit
27.03.2012Zuletzt aktualisiert am
10.07.2018