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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12 Abs2;Rechtssatz
Ungeachtet des Umstandes, dass die Bezugsberechtigte der Quelle gegen den Bewilligungsbescheid nicht Berufung erhoben hat, sind auch ihre Rechte - ebenfalls wasserrechtlich geschützte Rechte iSd § 12 Abs. 2 WRG 1959 - zu berücksichtigen.Ungeachtet des Umstandes, dass die Bezugsberechtigte der Quelle gegen den Bewilligungsbescheid nicht Berufung erhoben hat, sind auch ihre Rechte - ebenfalls wasserrechtlich geschützte Rechte iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959 - zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010070084.X01Im RIS seit
27.03.2012Zuletzt aktualisiert am
10.07.2018