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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der VwGH teilt die im Beschluss des VfGH vom 29. November 2007, B 1480/07-8, vertretene Rechtsansicht des VfGH, wonach dem Gesetzgeber ein rechtspolitischer Gestaltungsspielraum bei der Einräumung der Parteistellung und der Ausgestaltung der Parteirechte zukommt. Daher konnte auch von der in der Beschwerde angeregten Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens abgesehen werden.
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008070012.X04Im RIS seit
16.03.2012Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015