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L70718 Spielapparate VorarlbergNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/04/0215 E 28. Jänner 1997 RS 1Stammrechtssatz
Die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen nach § 39 Abs 1 VStG ist Teil des Verwaltungsstrafverfahrens, in dem jedenfalls der Beschuldigte Parteistellung genießt. Es steht ihm daher - unabhängig von einem allfälligen Berufungsrecht des Sacheigentümers gemäß § 51 Abs 1 iVm § 39 Abs 6 VStG das Recht der Berufung gegen den Beschlagnahmebescheid ohne Rücksicht darauf zu, ob er Eigentümer des beschlagnahmten Gegenstandes ist (Hinweis E 27.5.1983, 83/17/0034 ua).Die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen nach Paragraph 39, Absatz eins, VStG ist Teil des Verwaltungsstrafverfahrens, in dem jedenfalls der Beschuldigte Parteistellung genießt. Es steht ihm daher - unabhängig von einem allfälligen Berufungsrecht des Sacheigentümers gemäß Paragraph 51, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 39, Absatz 6, VStG das Recht der Berufung gegen den Beschlagnahmebescheid ohne Rücksicht darauf zu, ob er Eigentümer des beschlagnahmten Gegenstandes ist (Hinweis E 27.5.1983, 83/17/0034 ua).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009020343.X02Im RIS seit
29.03.2012Zuletzt aktualisiert am
19.04.2012