RS Vwgh 2012/2/24 2009/02/0343

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Veröffentlicht am 24.02.2012
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §39;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0083 B 15. Juli 1999 VwSlg 15194 A/1999 RS 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist der Begriff "Verwaltungsstrafsachen" in Art 132 B-VG umfassend und schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein. Er erstreckt sich auf alle "Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen"; davon sind auch Bescheide betreffend die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen und deren Ausfolgung iSd § 39 VStG erfasst (Hinweis B 24.10.1990, 90/03/0152; B 25.3.1992, 92/03/0006).Nach stRsp des VwGH ist der Begriff "Verwaltungsstrafsachen" in Artikel 132, B-VG umfassend und schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein. Er erstreckt sich auf alle "Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen"; davon sind auch Bescheide betreffend die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen und deren Ausfolgung iSd Paragraph 39, VStG erfasst (Hinweis B 24.10.1990, 90/03/0152; B 25.3.1992, 92/03/0006).

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009020343.X01

Im RIS seit

29.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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