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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VStG §39;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/07/0083 B 15. Juli 1999 VwSlg 15194 A/1999 RS 1Stammrechtssatz
Nach stRsp des VwGH ist der Begriff "Verwaltungsstrafsachen" in Art 132 B-VG umfassend und schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein. Er erstreckt sich auf alle "Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen"; davon sind auch Bescheide betreffend die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen und deren Ausfolgung iSd § 39 VStG erfasst (Hinweis B 24.10.1990, 90/03/0152; B 25.3.1992, 92/03/0006).Nach stRsp des VwGH ist der Begriff "Verwaltungsstrafsachen" in Artikel 132, B-VG umfassend und schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein. Er erstreckt sich auf alle "Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen"; davon sind auch Bescheide betreffend die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen und deren Ausfolgung iSd Paragraph 39, VStG erfasst (Hinweis B 24.10.1990, 90/03/0152; B 25.3.1992, 92/03/0006).
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009020337.X01Im RIS seit
29.03.2012Zuletzt aktualisiert am
19.04.2012