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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §17;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/04/0096 E 22. November 2011 RS 3Stammrechtssatz
Der EGMR hat in seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011, Nr. 36.801/06 (Fexler/Schweden), die Auffassung vertreten, dass an den Entfall der mündlichen Verhandlung ein weniger strenger Maßstab dann anzulegen ist, wenn schon in unterer Instanz eine Verhandlung vor einem Tribunal stattgefunden hat, oder wenn in unterer Instanz auf die Durchführung einer Verhandlung verzichtet und diese erst in höherer Instanz beantragt wurde (Rz 56 ff). Im Beschwerdefall haben die Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat eine öffentliche mündliche Verhandlung nicht beantragt, obwohl ein solcher Antrag die Durchführung einer Verhandlung wahrscheinlich gemacht hätte. Die Unterlassung eines solchen Antrages ist nach der ständigen Rechtsprechung des EGMR als stillschweigender Verzicht auf die Verhandlung zu verstehen (vgl. z.B. die Entscheidung vom 21. März 2002, Nr. 32.636/96, AT/Österreich).Der EGMR hat in seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011, Nr. 36.801/06 (Fexler/Schweden), die Auffassung vertreten, dass an den Entfall der mündlichen Verhandlung ein weniger strenger Maßstab dann anzulegen ist, wenn schon in unterer Instanz eine Verhandlung vor einem Tribunal stattgefunden hat, oder wenn in unterer Instanz auf die Durchführung einer Verhandlung verzichtet und diese erst in höherer Instanz beantragt wurde (Rz 56 ff). Im Beschwerdefall haben die Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat eine öffentliche mündliche Verhandlung nicht beantragt, obwohl ein solcher Antrag die Durchführung einer Verhandlung wahrscheinlich gemacht hätte. Die Unterlassung eines solchen Antrages ist nach der ständigen Rechtsprechung des EGMR als stillschweigender Verzicht auf die Verhandlung zu verstehen vergleiche z.B. die Entscheidung vom 21. März 2002, Nr. 32.636/96, AT/Österreich).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012090002.X03Im RIS seit
16.03.2012Zuletzt aktualisiert am
27.11.2013