Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
BDG 1979 §112 Abs4 idF 1995/297;Rechtssatz
Der Umstand, dass der Beamte zur Zeit der gegen ihn im Verdachtsbereich vorliegenden Dienstpflichtverletzungen vom Dienst freigestellt war, ändert an der Zulässigkeit der Suspendierung nichts, wenn auch in diesem Fall durch die Belassung des Beamten im Dienst wegen der Art der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet sein können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011090054.X01Im RIS seit
23.03.2012Zuletzt aktualisiert am
10.09.2015