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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §87 Abs1 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/04/0094 E 3. September 1996 RS 2Stammrechtssatz
Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit iSd § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 ist eine Verurteilung wegen Nichtbeachtung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides selbst dann zu berücksichtigen, wenn diese Auflagen in der Folge in Anwendung der Bestimmung des § 78 Abs 2 GewO 1994 beseitigt wurden.Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit iSd Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer 3, GewO 1994 ist eine Verurteilung wegen Nichtbeachtung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides selbst dann zu berücksichtigen, wenn diese Auflagen in der Folge in Anwendung der Bestimmung des Paragraph 78, Absatz 2, GewO 1994 beseitigt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011040171.X03Im RIS seit
23.03.2012Zuletzt aktualisiert am
11.10.2018