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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §5;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2010/05/0136 E 28. Februar 2012 2010/05/0157 E 28. Februar 2012Rechtssatz
Bei dem im Beschwerdefall in Vollstreckung gezogenen Bauauftrag handelt es sich um den Auftrag zur Unterlassung der Verwendung baulicher Anlagen zum Betrieb eines Tierheimes. Zutreffend haben daher die Vollstreckungsbehörden die Androhung und Anordnung von Zwangsstrafen gemäß § 5 VVG als dem Gesetz entsprechendes Zwangsmittel angewendet (Hinweis E vom 27. Juni 1991, 91/06/0035).Bei dem im Beschwerdefall in Vollstreckung gezogenen Bauauftrag handelt es sich um den Auftrag zur Unterlassung der Verwendung baulicher Anlagen zum Betrieb eines Tierheimes. Zutreffend haben daher die Vollstreckungsbehörden die Androhung und Anordnung von Zwangsstrafen gemäß Paragraph 5, VVG als dem Gesetz entsprechendes Zwangsmittel angewendet (Hinweis E vom 27. Juni 1991, 91/06/0035).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010050106.X01Im RIS seit
22.03.2012Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012