RS Vwgh 2012/2/28 2009/15/0108

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Veröffentlicht am 28.02.2012
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/15/0074 E 28. Jänner 2005 RS 2

Stammrechtssatz

Ein vom Steuerpflichtigen vorgelegtes Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch die Behörde (Hinweis E 25. April 2001, 99/13/0221). Sie hat im Falle des Abgehens von diesem Gutachten die Gründe dafür in ihrer Entscheidung darzutun. Sie ist aber nicht verpflichtet, ein Gegengutachten erstellen zu lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009150108.X02

Im RIS seit

04.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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