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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §2 Abs2 lita;Rechtssatz
Die Tatsache, dass die fünf betretenen Mitgesellschafter den Bf, der nach Eintragung der OG ins Firmenbuch als Geschäftsführer derselben auftreten sollte, anlässlich der Kontrolle durch die Finanzbehörden als "Chef" bezeichnet haben, genügt für sich allein nicht, um ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Bf und den übrigen Gesellschaftern anzunehmen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009090211.X02Im RIS seit
30.03.2012Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012