RS Vwgh 2012/2/28 2009/04/0267

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2012
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Partei muss im Rahmen des Parteiengehörs auch eine angemessene Frist zur Vorlage eines entsprechenden Gutachtens zur Verfügung stehen, wenn nur durch Fachgutachten zu klärende Fragen zu entscheiden sind (Hinweis E vom 15. September 2006, 2006/04/0053, mwN).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Parteiengehör Parteiengehör Sachverständigengutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009040267.X06

Im RIS seit

27.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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