RS Vwgh 2012/2/28 2008/15/0005

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Veröffentlicht am 28.02.2012
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/15/0006

Rechtssatz

Das Risiko, vorgetäuschte Rechtsbeziehungen nachträglich nicht durch lückenlose Beweisführung erhellen zu können, trägt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes derjenige, der sich derartiger Geschäfte zur Verminderung seiner Steuerlast bedient (in diesem Sinne schon das hg. Erkenntnis vom 24. November 1987, 86/14/0098).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2008150005.X07

Im RIS seit

04.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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