RS Vwgh 2012/2/29 2010/21/0195

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.02.2012
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
FrPolG 2005 §13 Abs2;
FrPolG 2005 §38;
FrPolG 2005 §53 Abs1;
VwGG §30 Abs2;
  1. VwGG § 30 heute
  2. VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013
  4. VwGG § 30 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 30 gültig von 01.08.2004 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2004
  6. VwGG § 30 gültig von 05.01.1985 bis 31.07.2004

Rechtssatz

Die mangelnde Durchsetzbarkeit einer Ausweisung gem. § 53 Abs. 1 FrPolG 2005 auf Grund der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde durch den VwGH hindert noch nicht die Sicherstellung eines für die Vollziehung der Ausweisung benötigten Dokuments gemäß § 38 FrPolG 2005. Die aufschiebende Wirkung verwehrt es den Behörden nämlich nicht generell, Schritte zur Vorbereitung der Abschiebung zu setzen, auch wenn im Hinblick auf das anhängige Verfahren vor dem VwGH noch nicht feststeht, ob diese tatsächlich zulässig sein wird. Unzulässig wäre die Sicherstellung nur dann, wenn sie sich im Einzelfall als unverhältnismäßig erwiese (vgl. § 13 Abs. 2 letzter Satz FrPolG 2005).Die mangelnde Durchsetzbarkeit einer Ausweisung gem. Paragraph 53, Absatz eins, FrPolG 2005 auf Grund der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde durch den VwGH hindert noch nicht die Sicherstellung eines für die Vollziehung der Ausweisung benötigten Dokuments gemäß Paragraph 38, FrPolG 2005. Die aufschiebende Wirkung verwehrt es den Behörden nämlich nicht generell, Schritte zur Vorbereitung der Abschiebung zu setzen, auch wenn im Hinblick auf das anhängige Verfahren vor dem VwGH noch nicht feststeht, ob diese tatsächlich zulässig sein wird. Unzulässig wäre die Sicherstellung nur dann, wenn sie sich im Einzelfall als unverhältnismäßig erwiese vergleiche Paragraph 13, Absatz 2, letzter Satz FrPolG 2005).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010210195.X02

Im RIS seit

05.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten