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L65003 Jagd Wild NiederösterreichNorm
AVG §60;Rechtssatz
Voraussetzung für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit einer Person im Sinne des § 67 Abs 1 Z 5 NÖ JagdG 1974 ist in jedem Fall ein mängelfreies Ermittlungsverfahren, aufgrund dessen in einer gemäß § 67 iVm § 60 AVG ausreichend begründeten Entscheidung festgestellt wird, dass diese Person die ihr zur Last gelegten, die Vertrauenswürdigkeit ausschließenden Taten auch tatsächlich begangen hat.Voraussetzung für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit einer Person im Sinne des Paragraph 67, Absatz eins, Ziffer 5, NÖ JagdG 1974 ist in jedem Fall ein mängelfreies Ermittlungsverfahren, aufgrund dessen in einer gemäß Paragraph 67, in Verbindung mit Paragraph 60, AVG ausreichend begründeten Entscheidung festgestellt wird, dass diese Person die ihr zur Last gelegten, die Vertrauenswürdigkeit ausschließenden Taten auch tatsächlich begangen hat.
Schlagworte
"zu einem anderen Bescheid"European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009030154.X02Im RIS seit
29.03.2012Zuletzt aktualisiert am
28.09.2015