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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs1;Rechtssatz
Soweit sich die gesundheitliche Unfähigkeit des Beamten gerade auf die Erbringung von (manchen) Tätigkeiten gemäß dem ersten Gedankenstrich des § 4a PT-ZuordnungsV 2003 bezieht, ist sie bei der Prüfung der Verweisungstauglichkeit im Sinne organisatorisch eingerichteter freier Arbeitsplätze im KEC bedeutungslos.Soweit sich die gesundheitliche Unfähigkeit des Beamten gerade auf die Erbringung von (manchen) Tätigkeiten gemäß dem ersten Gedankenstrich des Paragraph 4 a, PT-ZuordnungsV 2003 bezieht, ist sie bei der Prüfung der Verweisungstauglichkeit im Sinne organisatorisch eingerichteter freier Arbeitsplätze im KEC bedeutungslos.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011120173.X03Im RIS seit
22.03.2012Zuletzt aktualisiert am
12.02.2015