RS Vwgh 2012/3/1 2011/12/0107

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Veröffentlicht am 01.03.2012
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/12/0203 E 17. Oktober 2008 RS 5

Stammrechtssatz

Einer "formlosen behördlichen Befragung" einer Person ist eine von dieser Person aus eigenen Stücken gegenüber der Behörde gemachte Angabe gleichzuhalten.

Schlagworte

Grundsatz der Unbeschränktheit Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011120107.X05

Im RIS seit

22.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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