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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/12/0203 E 17. Oktober 2008 RS 5Stammrechtssatz
Einer "formlosen behördlichen Befragung" einer Person ist eine von dieser Person aus eigenen Stücken gegenüber der Behörde gemachte Angabe gleichzuhalten.
Schlagworte
Grundsatz der Unbeschränktheit Beweismittel Auskünfte Bestätigungen StellungnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011120107.X05Im RIS seit
22.03.2012Zuletzt aktualisiert am
30.07.2012