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L26006 Lehrer/innen SteiermarkNorm
LDG 1984 §26a Abs3 idF 2007/I/053;Rechtssatz
Durch den Bescheid, mit dem die Nichtbewährung des Landeslehrers als Schulleiter gemäß § 26a Abs. 3 LDG 1984 ausgesprochen wurde, wurde keine Ernennung gemäß § 2 Abs. 1 Stmk LDHG 1966 vorgenommen (vgl. hiezu auch das zur ähnlichen Bestimmung des § 2 Abs. 2 des Wiener LDHG 1978 idF LGBl. Nr. 37/1985 ergangene E vom 31. Mai 2005, Zl. 2001/12/0253). Aus diesem Grund geht auch die in der Beschwerde erhobene Rüge einer Nichtbeachtung des § 2 Abs. 2 und 3 Stmk LDHG 1966 ins Leere.Durch den Bescheid, mit dem die Nichtbewährung des Landeslehrers als Schulleiter gemäß Paragraph 26 a, Absatz 3, LDG 1984 ausgesprochen wurde, wurde keine Ernennung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Stmk LDHG 1966 vorgenommen vergleiche hiezu auch das zur ähnlichen Bestimmung des Paragraph 2, Absatz 2, des Wiener LDHG 1978 in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 1985, ergangene E vom 31. Mai 2005, Zl. 2001/12/0253). Aus diesem Grund geht auch die in der Beschwerde erhobene Rüge einer Nichtbeachtung des Paragraph 2, Absatz 2 und 3 Stmk LDHG 1966 ins Leere.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011120107.X02Im RIS seit
22.03.2012Zuletzt aktualisiert am
30.07.2012