RS Vwgh 2012/3/14 2009/04/0309

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Veröffentlicht am 14.03.2012
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E06303000
E6J
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

31993L0036 Vergabekoordinierungs-RL Lieferaufträge;
61998CJ0107 Teckal VORAB;
BVergG 2006 §10 Z7;
EURallg;

Rechtssatz

Im Urteil vom 18. November 1999 in der Rs C-107/98, Teckal, führte der EuGH aus, die RL 93/36/EWG sei anwendbar, wenn ein Vertrag zwischen einer Gebietskörperschaft und einer rechtlich von dieser verschiedenen Person geschlossen würde. Etwas Anderes könne nur dann gelten, wenn die Gebietskörperschaft über die fragliche Person eine Kontrolle ausübe wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn diese Person zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichte, die ihre Anteile innehätten (RNr. 50).

Gerichtsentscheidung

EuGH 61998CJ0107 Teckal VORAB

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009040309.X01

Im RIS seit

23.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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