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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31993L0036 Vergabekoordinierungs-RL Lieferaufträge;Rechtssatz
Im Urteil vom 18. November 1999 in der Rs C-107/98, Teckal, führte der EuGH aus, die RL 93/36/EWG sei anwendbar, wenn ein Vertrag zwischen einer Gebietskörperschaft und einer rechtlich von dieser verschiedenen Person geschlossen würde. Etwas Anderes könne nur dann gelten, wenn die Gebietskörperschaft über die fragliche Person eine Kontrolle ausübe wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn diese Person zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichte, die ihre Anteile innehätten (RNr. 50).
Gerichtsentscheidung
EuGH 61998CJ0107 Teckal VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009040309.X01Im RIS seit
23.04.2012Zuletzt aktualisiert am
01.06.2012