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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
ASVG §293 Abs1;Rechtssatz
Nicht mit dem Verleihungswerber im gemeinsamen Haushalt lebende Familienmitglieder sind bei der Berechnung des erforderlichen Einkommens im Sinn des § 10 Abs. 5 StbG (in der hier maßgeblichen Fassung seit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009, BGBl. I Nr. 122/2009) insofern zu berücksichtigen, soweit ihnen im Sinn des zweiten Satzes dieser Bestimmung Unterhaltszahlungen geleistet werden.Nicht mit dem Verleihungswerber im gemeinsamen Haushalt lebende Familienmitglieder sind bei der Berechnung des erforderlichen Einkommens im Sinn des Paragraph 10, Absatz 5, StbG (in der hier maßgeblichen Fassung seit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2009,) insofern zu berücksichtigen, soweit ihnen im Sinn des zweiten Satzes dieser Bestimmung Unterhaltszahlungen geleistet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010010065.X06Im RIS seit
23.04.2012Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015