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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs1;Rechtssatz
Eine wirksame Maßnahme gegen die der Baubewilligung widersprechende Verwendung (einer Lagerhalle) wäre die Einbringung einer Unterlassungsklage und die zielgerichtete Fortsetzung des Gerichtsverfahrens gegen den Mieter (Hinweis E vom 27. Mai 2008, 2007/05/0037, mwN).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010050090.X03Im RIS seit
06.04.2012Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013