Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Erachtet die Behörde die Einvernahme einer beantragten Zeugin "unter Anwendung des Grundsatzes der Verfahrensökonomie" für entbehrlich, so vermag diese Begründung die Abstandnahme von der beantragten Zeugeneinvernahme nicht zu tragen (Hinweis E 17. März 2009, 2008/21/0648).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Verfahrensbestimmungen Beweismittel Zeugenbeweis Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008210632.X01Im RIS seit
05.04.2012Zuletzt aktualisiert am
24.11.2015