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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §67b Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/09/0063 B 15. Mai 2008 RS 2Stammrechtssatz
Zur Überprüfung der materiellen Richtigkeit der Entscheidung des unabhängigen Verwaltungssenates über die Frage der Rechtmäßigkeit der faktischen Amtshandlung ist ausschließlich der von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt betroffenen Person der Rechtszug eingeräumt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012070028.X03Im RIS seit
10.05.2012Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013