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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §1 impl;Rechtssatz
Mit der auf Art 104 Abs 2 B-VG gestützten BundeswasserbauverwaltungsV 1969 wurde unter anderem die Besorgung der vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft in den Ländern wahrzunehmenden, in der Verordnung näher bezeichneten Geschäfte der Bundeswasserbauverwaltung nach Maßgabe der von ihm erlassenen Richtlinien und Weisungen dem LH und den diesem unterstellten Behörden im Land übertragen.Mit der auf Artikel 104, Absatz 2, B-VG gestützten BundeswasserbauverwaltungsV 1969 wurde unter anderem die Besorgung der vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft in den Ländern wahrzunehmenden, in der Verordnung näher bezeichneten Geschäfte der Bundeswasserbauverwaltung nach Maßgabe der von ihm erlassenen Richtlinien und Weisungen dem LH und den diesem unterstellten Behörden im Land übertragen.
Schlagworte
sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011070228.X06Im RIS seit
10.05.2012Zuletzt aktualisiert am
30.05.2012